ROTRONIC
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ROTRONIC

1. Allgemeines
1.1 Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

1.2 Bestellungen sind für die ROTRONIC Logistics erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.
1.3 Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.

2. Preise
  Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich MwSt., Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die ROTRONIC Logistics behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten) vor.

3. Lieferfrist
  Die Lieferfrist richtet sich nach dem im Vertrag festgesetzten Datum. Sie wird verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä. zurückzuführen sind.

4. Versand
  Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der ROTRONIC Logistics vom Empfänger innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs.

5. Werklieferungen
  Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch Vorlieferanten der ROTRONIC Logistics gelten für deren Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Vorlieferanten. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können der ROTRONIC Logistics gegenüber nicht geltend gemacht werden.

6. Materialrücksendungen
  Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der ROTRONIC Logistics und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von der ROTRONIC Logistics normalerweise auf Lager gehalten wird. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss unbedingt beiliegen. Rücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht angenommen. Für die Umtriebe der ROTRONIC Logistics wird dem Besteller ein angemessener Kostenanteil belastet.

7. Zahlungen
  Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet.

8. Eigentumsvorbehalt
  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der ROTRONIC Logistics.

9. Garantie
  Für Anlagen und Geräte übernimmt die ROTRONIC Logistics während 12 Monaten ab Lieferung die Garantie für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der ROTRONIC Logistics Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte der ROTRONIC Logistics ohne deren schriftliche Zustimmung. ROTRONIC Logistics übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die durch den Einbau oder die Anwendung ihrer Produkte oder deren Teile entstanden sind.

10. Annullierungen
  Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der ROTRONIC Logistics möglich. Kosten, die bereits entstanden sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die ROTRONIC Logistics die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.

11. Gerichtsstand
  Gerichtsstand ist Zürich. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Januar 2006
 
 
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